Tarif


Als Grundlage für die Gebühren bei Bezahlung aus Amtsgeldern gilt das Gebührenanspruchsgesetz 1975/136  in der geltenden Fassung.

 Bei Auftragserteilung durch Privatpersonen, Firmen usw wird die Tarifinformation des Österreichischen Verbandes der  Gerichtsdolmetscher herangezogen.

Basis für die Berechnung ist der zu übersetzende Text. Auf Wunsch wird vom Übersetzer ein Kostenvoranschlag erstellt.

 

Telefon: +43 (0) 676 / 471 31 20      Fax: +43 (0) 732 / 68 18 69        pinar.ugurlu@aon.at        

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