Tarif
Als Grundlage für die Gebühren bei Bezahlung aus Amtsgeldern gilt das Gebührenanspruchsgesetz 1975/136 in der geltenden Fassung.
Bei Auftragserteilung durch Privatpersonen, Firmen usw wird die Tarifinformation des Österreichischen Verbandes der Gerichtsdolmetscher herangezogen.
Basis für die Berechnung ist der zu übersetzende Text. Auf Wunsch wird vom Übersetzer ein Kostenvoranschlag erstellt.
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